|
![]() |
| zum Informationsfreiheitsangebot - Datenschutzerklärung - Impressum - Kontakt - A A A |
Öffentliche Stellen des Landes Rheinland-Pfalz unterliegen seit je her der Kontrolle durch den Landesbeauftragten bzw. zuvor der des Ausschuss für Datenschutz und der Datenschutzkommission.
Seit Inkrafttreten des ersten rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetzes im Jahr 1974 werden die Erkenntnisse der Beratungen und Kontrollen in Tätigkeitsberichten dokumentiert. Diese Berichte dienen aber auch den Verwaltungen als wertvolle Sammlung von Informationen zu verschiedenen Arbeitsschwerpunkten.
Mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll gewährleistet werden, dass eine "Datenschutzfachkraft vor Ort" die zuständige Stelle bei der Umsetzung der komplexen Materie des Datenschutzes unterstützt und berät. Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Datenschutzbeauftragte innerhalb der Organisation die zentrale Anlaufstelle in allen Datenschutzfragen und Koordinator für alle Datenschutzmaßnahmen sein.
Nach § 11 LDSG haben öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zehn Beschäftigte regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
zurück nach oben
Für öffentliche Bedienstete der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung wurden Hinweise und Empfehlungen für Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken herausgegeben:
Eine Gesamtübersicht aller Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten mit der Möglichkeit zum Download einzelner Berichte ist auf der nachfolgend aufgeführten Seite dieses Internetangebots abrufbar.
zurück nach oben