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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in oder aus Dateien durch
ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar. Für die Überwachung und Einhaltung des Datenschutzes durch nicht-öffentliche Stellen mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist seit dem 1. Oktober 2008 der Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier diese Aufgabe wahrgenommen. Die von ihr erstellten Tätigkeitsberichte sind unter der Rubrik Datenschutzthemen/Tätigkeitsberichte abrufbar.
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Mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll gewährleistet werden, dass eine "Datenschutzfachkraft vor Ort" die zuständige Stelle bei der Umsetzung der komplexen Materie des Datenschutzes unterstützt und berät. Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Datenschutzbeauftragte innerhalb der Organisation die zentrale Anlaufstelle in allen Datenschutzfragen und Koordinator für alle Datenschutzmaßnahmen sein.
Nicht-öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz haben einen Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG zu bestellen,
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Eine Gesamtübersicht aller Tätigkeitsberichte der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für den Zeitraum vor der Übernahme der Aufsicht durch den Landesbeauftragten mit der Möglichkeit zum Download einzelner Berichte ist auf der nachfolgend aufgeführten Seite dieses Internetangebots abrufbar.
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