|
![]() |
| zum Informationsfreiheitsangebot - Datenschutzerklärung - Impressum - Kontakt - A A A |
Es hat sich in den letzten dreißig Jahren eine Vielzahl von Datenschutzbeauftragten und Datenschutzaufsichtsbehörden entwickelt, die man nach ihren Aufgaben und Befugnissen unterscheiden muss:
Es gibt die staatlichen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die eine Art von richterlicher Unabhängigkeit haben; sie sind je nach der jeweiligen gesetzlichen Lage für die Datenschutzkontrolle nur von Behörden zuständig. (So die Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Thüringen.)
Manche sind zusätzlich für die Datenschutzaufsicht gegenüber Privatpersonen und Unternehmen zuständig. (So die Landesbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.)
Manche sind gleichzeitig auch Informationsfreiheitsbeauftragte, d.h. sie sind auch Anlaufstelle von Bürgern, die einen Anspruch nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz geltend gemacht haben und dabei auf Schwierigkeiten gestoßen sind. (So die Landesbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist außer für die Bundesbehörden auch bundesweit für Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen zuständig.
Daneben gibt es die Rundfunkdatenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Datenschutzbeauftragten der Kirchen und die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, in denen nicht der Datenschutzbeauftragte des Landes die Aufsicht über die Privaten ausübt.
Schließlich haben die Behörden und die Unternehmen regelmäßig eigene interne Datenschutzbeauftragten zu bstellen (die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten; zu ersteren zählen auch die schulischen Datenschutzbeauftragten).
zurück nach oben