Häufig gestellte Fragen - FAQs
Welche Datenschutzgremien gibt es?
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene gibt es Zusammenarbeit zwischen den für die Datenschutzaufsicht zuständigen Stellen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist im wesentlichen eine einheitliche Auslegung und Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Unterstützung und Beratung von Regierungen und Parlamenten.
Auf nationaler Ebene sind zwei Gremien gebildet:
- Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
- Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen des Datenschutzes in Deutschland beschäftigt und zu ihnen Stellung nimmt. Die Konferenz besteht aus dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer.
- Düsseldorfer Kreis
- Der Düsseldorfer Kreis ist eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen. Vertreter dieser Behörden waren im Herbst 1977 in Düsseldorf zusammengekommen, um sich über eine möglichst einheitliche Anwendung des damals neu erlassenen Bundesdatenschutzgesetzes zu verständigen.
zurück nach oben
Auf europäischer Ebene sind folgende Gremien gebildet:
- Artikel-29-Gruppe
- Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Fragen des Datenschutzes. Die Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vom 24. Oktober 1995 eingesetzt. Ihre amtliche Bezeichnung lautet Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Europäische Datenschutzkonferenz
- Die Europäische Datenschutzkonferenz vereinigt die nationalen Datenschutzbeauftragten vieler EU-Mitgliedsstaaten.
zurück nach oben
International gibt es darüber hinaus:
- Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten
-
- Die Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre, kurz Internationale Datenschutzkonferenz, ist eine alljährlich stattfindende internationale Konferenz, die sich mit Fragen des Datenschutzes beschäftigt. Mitglieder können neben nationalen Institutionen sowohl subnationale wie auch inter- oder supranationale Institutionen sein.
zurück nach oben
© 2013 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz -