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Presseartikel

Pressemitteilung vom 10. Juli 2012

Facebook fordert seine Nutzer zu Spitzeldiensten auf



Pressemeldungen zufolge werden derzeit Facebook-Nutzer befragt, um herauszufinden, ob andere Nutzer Pseudonyme verwenden und wer hinter diesen Pseudonymen steht. Beim Einloggen in das soziale Netzwerk erscheint danach fallweise offenbar eine Meldung mit der Aufforderung, "Hilf uns dabei Facebook zu verbessern". Dann wird ein Profilbild und ein Name mit der Bitte präsentiert: "Bitte hilf uns dabei zu verstehen, wie Nutzer Facebook verwenden. Deine Antwort bleibt anonym und hat keinen Einfluss auf das Konto deines Freundes. Ist dies der echte Name deines Freundes?" Als Antwortmöglichkeiten sind "Ja", "Nein", "Ich kenne diese Person nicht." und "Ich möchte nicht antworten." vorgegeben.

Facebook verweist dabei auch auf seine Namensrichtlinien. Die AGB regeln zu dem Thema (in Punkt 4, Registrierung und Sicherheit der Konten):

Damit verstärkt Facebook seine gegen deutsches Recht verstoßenden Aktivitäten. Schon die genannte AGB-Regelung widerspricht dem Gesetz. § 13 Abs. 6 Telemediengesetz bestimmt, dass die Nutzung eines Telemediums (wozu Facebook gehört) unter einem Pseudonym möglich sein muss. Erst recht sind Aktivitäten unzulässig, die der Durchsetzung einer rechtswidrigen Regelung dienen. Es kommt hinzu, dass auf diesem Weg Daten hinter dem Rücken der Betroffenen erhoben werden sollen, da bislang nicht erkennbar ist, dass Facebook der aus § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz resultierenden Pflicht folgen wird, die Betroffenen über die Speicherung ihrer Daten zu unterrichten.

"Anstatt sich um eine datenschutzgerechte Ausgestaltung seines Angebots zu bemühen, wird Facebook nicht müde, mit immer neuen Aktionen seine Interessen gegen bestehendes Datenschutzrecht zu verfolgen", meint der Landesbeauftragte Edgar Wagner. "Damit sollte Facebook keinen Erfolg haben!"

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