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Pressemitteilung vom 28. September 2012
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Seit langem haben die Datenschutzbeauftragten dafür gekämpft, dass Facebook Personenbilder nur dann biometrisch erfasst und speichert, wenn die abgebildeten Personen zuvor darin eingewilligt haben. Facebook hat sich dem lange Zeit verschlossen. Einige deutsche Datenschutzbeauftragte, vor allem der hamburgische, dann aber auch z.B. der schleswig-holsteinische und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, haben förmlich ein Untersagungsverfahren nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Facebook eingeleitet. Die Vereinigung der europäischen Datenschutzbeauftragten (die "Art.29-Gruppe") hat im März eine förmliche Stellungnahme verabschiedet, in der sie klar gefordert hat, Gesichtserkennungssysteme nur auf der Grundlage der informierten Einwilligung der Abgebildeten einzusetzen.
Nunmehr ist Facebook dieser Forderung nachgekommen: Für seine europäischen Nutzer wird die derzeit praktizierte Verfahrensweise eingestellt, wonach Bilder auch ohne jede Kenntnis der Abgebildeten biometrisch erfasst worden sind.
"Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Datenschutz bei Facebook", erklärt Edgar Wagner, der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte. "Allerdings ist das Problem der Gesichtserkennung nicht das einzige, was von Facebook gelöst werden muss. Immer noch fehlt es an Klarheit darüber, welche Nutzerdaten Facebook wie zu welchen Zwecken genau verarbeitet. Die Auskunftsansprüche der Betroffenen werden nur unzureichend erfüllt und Löschungen werden nicht oder nur verzögert umgesetzt. Es bleibt noch viel zu tun, um Facebook datenschutzkonform nutzen zu können", so Wagner. "Die Datenschutzbeauftragten werden in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, um sicherzustellen, dass Facebook den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Standard erfüllt."
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