Im Rahmen einer Videokonferenz erläuterten zwei Mitarbeiter des LfDI den Studierenden die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten im Bereich Informationsfreiheit. Im Anschluss stellten die Teilnehmer:Innen dem Landesbeauftragten Fragen zu seinem Arbeitsalltag sowie zu seiner Aufsichtstätigkeit über die Vorgaben des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz. Hierbei besprach die Wahlfachgruppe unter der Leitung ihres Dozenten Dr. Holger Konrad unter anderem, in welchen Fallkonstellationen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung höher zu gewichten ist als das Informationsinteresse von antragstellenden Personen. Zudem diskutierten die Studierenden, welche Angaben Antragsteller:Innen im Rahmen der Identitätsoffenlegung nach § 11 Abs. 2 S. 1 Landestransparenzgesetz tätigen müssen.
Der Exkursionstag des Wahlstudienfachs Transparenzrecht bei dem Landesbeauftragten findet seit dem Jahr 2018 statt. Nähere Informationen zur Informationsfreiheit finden Sie hier.