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Welche Auskünfte sind Ihnen die öffentlichen Stellen oder Unternehmen schuldig?
Erfahren Sie Alles über Ihre Rechte gegenüber Unternehmen und öffentlichen Stellen wie etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, usw.
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Wenn Sie eine Beratung zu Fragen des Datenschutzes oder der Informationsfreiheit wünschen, können Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten wenden.
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Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden.
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Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, Datenspuren im Internet zu vermeiden wie Sie E-Mail-Inhalte durch Verschlüsselung schützen, mit welchen Maßnahmen Sie Inhalte in Online-Speichern vertraulich halten können oder wie Sie die Geschwätzigkeit von Smartphones unterbinden.
Informationsfreiheit ist das allgemeine und voraussetzungslose Recht auf Zugang zu den Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhandenen sind. Damit sollen alle Interessierten die Möglichkeit erhalten, die Arbeit von Behörden besser nachzuvollziehen und auf die dort vorhandenen Informationen zugreifen zu können.
Für Eingaben, Beschwerden oder Hinweise an den Landesbeauftragten finden Sie hier ein Online-Formular
Eine Aufstellung aller Themenfelder sowie eine alphabetische Auflistung aller Themen finden Sie hier.
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