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Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im Jahre 2022

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) bildet das informationsfreiheitsrechtliche Pendant zur Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die IFK besteht aus dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder. Das Gremium beschäftigt sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit und nimmt zu diesen Stellung. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen.

Am 29. und 30. Juni 2022 hat die IFK zum 42.ten Mal sowie am 8. und 9. November 2022 zum 43.ten Mal getagt. Nachdem die vergangenen Konferenzen aufgrund der aktuellen Situation per Videokonferenz durchgeführt wurden, fanden die Sitzungen dieses Jahr vor Ort in Kiel statt. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein tauschten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten zu aktuellen Themen im Informationsfreiheitsrecht aus und fassten mehrere Entschließungen.

So fasste die IFK die Entschließung „Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!“ Damit bekräftigte die IFK, dass auch nach allgemeinem Informationszugangsrecht die Transparenz im Falle der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Stiftungen des bürgerlichen Rechts gewährleistet sein muss und nicht durch gesetzliche Bereichsausnahmen ausgeschlossen werden darf. Die IFK stellte fest, dass sich das Informationsfreiheitsrecht gegenüber Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nach deren Organisationsform richten darf. Entscheidend ist die Natur der wahrgenommenen Aufgaben. Nehmen Stiftungen öffentliche Aufgaben wahr, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Informationen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts handelt.

In einer weiteren Entschließung stellte die IFK klar, dass die behördliche Kommunikation umfassend den Regeln der Informationsfreiheit unterliegt. Behördliche Kommunikation erfolgt nicht mehr nur in Papierform oder per E-Mail. Viele Behörden nutzen vermehrt Kommunikationsformen wie Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien, aber auch SMS. Auch diese Behördenkommunikation kann eine amtliche Information sein. Auch bei der Nutzung von Kommunikationsmedien muss der Staat daher stets seine Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Die IFK forderte daher die Verwaltungen in Bund und Ländern auf, jegliche relevante behördliche Kommunikation über Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien und SMS, insbesondere von Mitgliedern der Regierung, zu dokumentieren, um den Informationszugang zu garantieren.

Zum Ende des Jahres schließlich forderte die IFK die an den Koalitionsverhandlungen Beteiligten in Niedersachsen auf, den Erlass eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Während der Bund und ein Großteil der Länder jeweils über ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz verfügen, bleibt Niedersachsen bisher hinter dem bundesweiten Standard zurück, da es dort an einem solchen Gesetz fehlt. Öffentliche Stellen in Niedersachsen müssen vergleichbaren Transparenzpflichten unterliegen wie die öffentlichen Stellen anderer Länder und des Bundes. Nur wer gut informiert ist, kann fundiert mitreden und sich beteiligen. Die IFK forderte daher alle in Niedersachsen politisch Verantwortlichen auf, diesen Schritt hin zu einer offeneren Verwaltung mit mehr Partizipationsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu vollziehen.

  • Informationen zu der Arbeit der IFK im Jahre 2022

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