Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Website datenschutz.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 1. März 2021 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP überwiegend vereinbar.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar. Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist zeitnah vorgesehen.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
Vereinzelt können PDF-Dokumente und editierbare Dokumente (u.a. Word-, Open Office- und RTF-Dokumente) nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
c) Unverhältnismäßige Belastung
Für einige unserer eingebundenen Videos und Podcast-Folgen ist es nicht möglich die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von datenschutz.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular oder unter der E-Mail-Adresse poststelle(at)datenschutz.rlp.de mit uns in Verbindung treten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 8920-0
www.datenschutz.rlp.de
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von datenschutz.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
lb(at)mastd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragte-landesteilhabebeirat/
Kontaktformular