Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen und Verwaltungen
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Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, mit der europaweit einheitlich der Datenschutz geregelt wird, als neuer Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb. Dabei stellt sich eine Reihe von Fragen: Gibt es neue Verpflichtungen/Anforderungen? Was ist zwingend erforderlich? Welche Konsequenzen haben Verstöße? Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen?
Darüberhinaus stellt der Landesbeauftragte eine Reihe von Materialien und Arbeitshilfen zu den sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Anforderungen und deren Umsetzung in Unternehmen und Verwaltungen zur Verfügung.
Materialien
Allgemeine Informationen
- Text der Datenschutzgrundverordnung (Amtsblatt der EU Verordnung 2016/679)
- Interview mit dem Landesbeauftragten, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, zur Datenschutz-Grundverordnung
- Video mit dem Landesbeauftragten zur Datenschutz-Grundverordnung
- Allgemeine Informationen
- Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung
- Europäische Leitlinien zur Datenschutz-Grundverordnung
- Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung
- Hinweise des Ministeriums des Innern udn für Sport zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in der Landesverwaltung
- Newsletter-Abonnement / Newsletter-Archiv
Themen:
- Anwendungsvorrang des Unionsrechts
- Auftragsverarbeitung
- Auskunftsrecht
- Datenschutzbeauftragter & Datenschutzmanagment
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Einwilligung
- Informationspflichten und Auskunftsrechte
- Sanktionen
- Sicherheit der Verarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Videoüberwachung
- Werbung
- Zertifizierung
- Maßnahmenplan und Fragenkatalog zur Umsetzung der DS-GVO
- Informationen für Heilberufskammern
- Informationen für Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwälte
- Informationen für Tierärztekammer und Tierärzte
- Online-Tool
Präsentationen:
- Anpassungsbedarf für Unternehmen
- Änderungen durch die DS-GVO
- Informationspflichten der Verantwortlichen
- Datenschutzbeauftragte nach der DS-GVO
- Sicherheit der Verarbeitung nach der DS-GVO
- Datenschutz-Folgeabschätzung nach DS-GVO
- Auftragsdatenverarbeitung nach DS-GVO
- Anpassungsbedarf im Gesundheitssektor
- Maßnahmenplan für Krankenhäuser zur Umsetzung der DS-GVO
- Informationen für Vereine
Evaluation der DS-GVO
Nach Art. 97 (1) der DS-GVO legt die Kommission erstmals zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre dem Europäischen Parlament einen Bericht über die bewertun gund Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung vor. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder(Datenschutzkonferenz, DSK)hat hierzu den nachstehenden Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung der DS-GVO erarbeitet und auf der 98. DSK am 06. November 2019 verabschiedet. Die DSK möchte damit die Erfahrungen der in ihr vertretenen deutschen Aufsichtsbehörden aus der praktischen Anwendung seit Geltungsbeginnder DS-GVO in den Evaluierungsprozess nach Art. 97 DS-GVO einbringen und dabei Vorschläge für Verbesserungen unterbreiten, um einen optimalen Vollzug der DS-GVO zu gewährleisten.
Erfahrungsbericht der Datenschutzkonferenz zur Anwendung der DS-GVO