• Antrag auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz zu beim Landesbeauftragten vorhandenen Informationen

  • Bitte beachten Sie, dass dieses Online-Fomular nur Auskunftsanträgen dient, die Informationen betreffen, die beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorliegen. Für Auskünfte gegenüber anderen Stellen müssen Sie dort einen Antrag stellen. Einen Musterantrag dazu finden Sie nebenstehend.
  • Betreff
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  • Um Ihnen die Antwort zukommen zu lassen, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail Adresse oder eine Postanschrift.
  • Kontaktangaben
  • Wenn Sie eine telefonische Auskunft oder Akteneinsicht wünschen, setzen Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins mit uns in Verbindung.
  • Bitte stellen Sie hier Ihr Auskunftsersuchen näher dar
  • Wir bemühen uns, Ihre Anfrage unverzüglich, maximal innerhalb eines Monats zu beantworten. In bestimmten Fällen kann sich diese Frist verlängern; in diesem Fall erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.