Scoring
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Scoring spielt meistens eine Rolle, wenn man etwas auf Kredit kaufen möchte. Dies gilt nicht nur für den Abschluss eines klassischen Kreditvertrages z. B. über ein Baudarlehen, sondern auch, wenn das Unternehmen zuerst seine Leistung erbringt und der Vertragspartner dann erst zahlen soll. Typische Beispiele sind Bestellungen im Versandhandel auf Rechnung oder der Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Auch Wohnungs- und Versicherungswirtschaft sowie viele Handwerker nutzen das Scoring. Der Scorewert entscheidet aber nicht nur, ob überhaupt ein Kredit gewährt wird, sondern kann auch relevant dafür sein, unter welchen Bedingungen dies erfolgt. Kreditinstitute z. B. bestimmen oft nach solchen Einordnungen die Zinshöhe für ein Darlehen: Ein „guter“ Kunde, bei dem man von reibungsloser Rückzahlung ausgehen kann, wird im Zweifel bessere Konditionen erhalten als ein „schlechter“ Kunde, bei dem man mit Zahlungsschwierigkeiten zumindest rechnen muss.
Zusammenfassend kann man sagen:
- Unternehmen und Dienstleister erhalten eine Risikoeinschätzung und können damit ihre Geschäfte besser absichern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von schnellen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsabschlüssen profitieren.
- Auskunfteien verdienen auf dem wachsenden Markt des Kreditgeschäfts durch den Handel mit Scorewerten.
- Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ein großes Interesse daran haben, einen guten Scorewert zu erzielen, wenn sie weiterhin auf Kredit zu guten Bedingungen am Geschäftsleben teilhaben wollen.
Wie funktioniert Scoring?
Aus unterschiedlichen Informationen, die über eine Person bekannt sind, wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der diese Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Zu diesen relevanten Informationen zählen z. B. Alter, Familienstand, Anzahl der Mobilfunkverträge, bisherige Kreditaktivitäten, Zahlungsausfälle oder Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis. In erster Linie werden Scorewerte von Auskunfteien gebildet. Die bekanntesten Auskunfteien sind die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH und CRIF Bürgel GmbH. Diese schließen in der Regel sog. Rahmenverträge mit Unternehmen ab. Bei Bedarf fragt das Unternehmen nach dem Scorewert eines zukünftigen Kunden und erhält von der Auskunftei auf Knopfdruck einen Scorewert übermittelt.
Nicht alle Auskunfteien speichern so viele Daten wie z. B. die SCHUFA Holding AG. Jede Auskunftei nutzt eine andere Berechnungsmethode und auch die ausgeworfenen Scorewerte sehen unterschiedlich aus: So kann dies z. B. ein Zahlenwert zwischen 1 und 1000 sein. Je höher der einer Person zugeordnete Wert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie einen Kredit zurückzahlt. Andere weisen die Kreditwürdigkeit in einem Ampelsystem aus: bei Grün wird der Geschäftsabschluss empfohlen, bei Rot wird davon abgeraten.
Aber auch Unternehmen, in erster Linie Kreditinstitute, bilden eigene Scorewerte aus den Informationen, die sie selbst über Kunden sammeln.
Wo liegen die Gefahren?
- Fast die Hälfte der bei Auskunfteien gespeicherten Daten ist falsch oder nicht vollständig. Das ergab eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums. Das A und O des Scorings ist aber eine solide Datenbasis. Aus falschen oder unvollständigen Informationen werden falsche Scorewerte gebildet.
- Es können Schätzdaten verwendet werden. So schließen einige Auskunfteien z. B. vom Vornamen auf das Alter eines Betroffenen, weil ihnen gesicherte Informationen fehlen.
- Es besteht die Gefahr, dass man u. a. aufgrund der Adresse schon einer minder zahlungsfähigen Gruppe zugeordnet wird. Einige Versandhändler liefern laut Stiftung Warentest z. B. nur gegen Vorkasse, wenn vom Besteller neben anderen Informationen eine Anschrift bekannt ist, bei der es in der Vergangenheit häufig zu Zahlungsausfällen gekommen ist.
- Die eingesetzten Verfahren sind so kompliziert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sie oft nicht nachvollziehen können. Sie werden von Auskunfteien als Geschäftsgeheimnis behandelt.
Was sagt das Datenschutzrecht?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung wird Scoring auch zukünftig zulässig sein, auch wenn es dort keine ausdrücklichen Regelungen geben wird wie bisher im Bundesdatenschutzgesetz. Allerdings hat der Bundesgesetzgeber im neuen Bundesdatenschutzgesetz in § 31 eine Regelung zum „Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften“ getroffen. Danach gilt, dass nur Daten verwendet werden dürfen, die wissenschaftlich nachgewiesen für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts erheblich sind. Ist es z. B. statistisch nachgewiesen, dass ältere Menschen eine bessere Zahlungsmoral haben als jüngere, dann darf das Alter in den Scorewert einfließen. Anschriftendaten dürfen nicht ausschließlich den Scorewert bestimmen. Werden diese neben anderen Informationen in das Scoring einbezogen, sind die Betroffenen zuvor darüber zu unterrichten. So wird bei häufigen Adressänderungen auf viele Umzüge geschlossen. Dies wiederum kann ein Hinweis für Zahlungsschwierigkeiten sein. Soll diese Erkenntnis in den Scorewert einfließen, muss die betroffene Person vorab informiert werden. So hat er z. B. die Möglichkeit, die Gründe für seine Umzüge darzulegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung selbst legt größten Wert auf Transparenz und enthält daher stark ausgeprägte Informationspflichten und Auskunftsrechte, die auch das Scoringverfahren umfassen. Betroffene Personen müssen informiert werden und können Auskunft verlangen, u.a. wie ihr Scorewert zustande kommt und an wen er übermittelt wurde. Dies muss in allgemein verständlicher Form erfolgen.