Zuletzt aktualisiert am 17.01.2022
Beschwerden
Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz, die der Auffassung sind, dass sie durch die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten in ihren Datenschutzrechten verletzt werden, können eine Beschwerde beim LfDI einzulegen. Dieses Recht auf Beschwerde gegen die Stelle, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, fußt auf Artikel 77 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Datenschutz-Beschwerden öffentliche Stellen | 238 |
Datenschutz-Beschwerden privater Bereich | 676 |
Datenpannen
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, dem LfDI Datenpannen zu melden. Eine Datenpanne liegt vor, wenn gemäß Artikel 33 DS-GVO eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten geschehen ist.
Datenpannen öffentlicher Bereich | 232 |
Datenpannen privater Bereich | 580 |
Beratungen/Stellungnahmen
Bürgerinnen und Bürger, staatliche Stellen, Verbände, Unternehmen und viele andere treten an den LfDI heran und bitten um Einschätzungen und Stellungnahmen zu Datenschutzfragen. Der LfDI unterstützt den Gesetzgeber und hilft in ausgewählten Fällen, insbesondere bei Mulitiplikatoren, auch Privaten unentgeltlich und in der Regel schriftlich.
Datenschutz-Stellungnahmen öffentlicher Bereich | 371 |
Datenschutz-Stellungnahmen privater Bereich | 257 |
Aktivitäten aufgrund sonstiger Hinweise oder öffentlicher Berichterstattung
Neben Beschwerden Betroffener oder Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erreichen den Landesbeauftragten Hinweise von Einzelpersonen oder er erhält über eine öffentliche Berichterstattung Kenntnis von Sachverhalten, denen er nachgeht.
Hinweise öffentlicher Bereich | 45 |
Hinweise privater Bereich | 351 |
Informationsfreiheit
Die Bürgerinnen und Bürger können zu vielen Themen bei staatlichen Stellen Daten und Informationen einfordern. Hierzu berät der LfDI auf Nachfrage. Wer das im Landestransparenzgesetz verankerte Recht, seine sogenannte Informationsfreiheit, verletzt sieht, kann beim LfDI Beschwerde hiergegen einlegen.
Beschwerden und Beratungsanfragen zur Informationsfreiheit | 228 |