Windows 10
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FAQs zu Windows 10
Hierbei sind drei Fallgruppen zu unterscheiden.
- Verhinderung der Übertragung: Wird durch technische Maßnahmen verhindert, dass eine Übertragung von Daten an Microsoft stattfindet, dann benötigt der Verantwortliche auch keine Übermittlungsgrundlage. Er muss jedoch sicherstellen, dass die technischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Übermittlung im Sinne von Art. 25 Abs. 1 DS-GVO angemessen und wirksam sind. Gleichzeitig wäre damit eine mögliche Erhebung von personenbezogenen Daten durch Microsoft unter Nutzung der Mittel des Verantwortlichen unterbunden. Der Frage, ob Microsoft selber Verantwortlicher ist, müsste nicht weiter nachgegangen werden.
- Minimierung der Datenübertragung: Die Enterprise-Edition lässt sich so konfigurieren, dass nur noch eingeschränkt Telemetriedaten, aber weiterhin Daten über die Nutzung des Systems weitergegeben werden.
- Keine Minimierung der Übertragung: In der dritten Konstellation werden Funktionen genutzt, durch die auch Dateiinhalte und somit auch personenbezogene Daten von Beschäftigten oder sonstigen betroffenen Personen durch den Verantwortlichen an Microsoft weitergegeben werden können.
Darüber hinaus sind ggfs. die Anforderungen an die Zulässigkeit von Datenübermittlungen in Drittländer, also in Länder außerhalb der EU bzw. dem EWR, zu beachten, die sich aus Kapitel V DS-GVO ergeben und seit dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 (sog. Schrems II-Urteil) in dessen Lichte auszulegen sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Siehe hierzu:
- Prüfschema zum Datenschutz bei Microsoft Windows 10 Enterprise
- Laborbericht der Untersuchung von Telemetriedaten bei Windows 10 (LfDI Niedersachsen)
Die für die Verarbeitung Verantwortlichen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die Schutz bieten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung (Art. 5 DS-GVO). Hinsichtlich der Übertragung von Telemetriedaten sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen von Bedeutung:
- Prüfung der Datenübertragungen an Microsoft. Dies sollte exemplarisch den Datenverkehr, der Benutzercomputer verlässt, und seine Ziele abdecken, um den Datenfluss von Microsoft-Software zu Microsoft-Servern oder anderen Zielen herauszufinden. Dabei sollten insbesondere die normalen Nutzungsmuster der eingesetzten Microsoft-Produkte und -Dienste abgedeckt werden.
Für die Analyse von Diagnosedaten unter Windows 10 und bei Office Produkten stellt Microsoft den Diagnosedaten-Viewer (DDV) zur Verfügung.
- Nutzung produktseitig vorhandener Konfigurationsmöglichkeiten, um die Übertragung von Diagnose-/Telemetriedaten zu unterbinden (siehe z.B. https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/windows-10/).
- Soweit entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, sind, um die Übermittlung personenbezogener Telemetriedaten zu unterbinden, mittels vertraglicher, technischer oder organisatorischer Maßnahmen (z. B. durch eine Filterung der Internetzugriffe über eine entsprechende eigene Infrastruktur des Verantwortlichen) sicherzustellen, dass nachweislich keine Übermittlung von Telemetriedaten an Microsoft stattfindet.
- Überwachung von Microsoft-Produktupdates und Prüfung etwaiger damit verbundener Konfigurationsänderungen.
- Wenn Microsoft-Produkte und -Dienste eingesetzt werden sollen, die zuvor noch nicht verwendet wurden, sind vor der Bereitstellung Bewertungen der Datenschutzrisiken dieser Produkte und Dienste durchführen.
Weitere Informationen:
Veröffentlichung des Europäischen Datenschutzbeauftragten "Outcome of own-initiative investigation into EU institutions’ use of Microsoft products and services" (2. Juli 2020)