Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden. Dies ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Die Landes- und Kommunalverwaltung unterliegt daher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorgaben datenschutzrechtlicher Vorschriften.