Internet und Telemedien

Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Zu den Telemedien gehören Angebote im Internet wie Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communities, Webportale (auch private Websites) und Blogs. Sie sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Die Rahmenbedingungen der Telemedien werden geregelt im Telemediengesetz (TMG) und im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien der Länder, dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

Für Telemedienangebote und ihren Inhalt gilt selbstverständlich die verfassungsmäßige Ordnung, dazu gehören die Vorschriften der allgemeinen Gesetze (hier besonders auch die §§ 28 ff. Bundesdatenschutzgesetz) und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre.

Die Einhaltung des Datenschutzes bei Telemedien überwacht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, soweit diese Dienste ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz überwacht als Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz die Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen für im Land ansässige Telemedien nach dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag. Hierzu zählt beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht durch Anbieter von Webdiensten.

Für die Kontrolle der Beachtung des Jugendmedienschutzes sind zuständig

  • die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie
  • die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, welches zuständig ist für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet (Telemedien). Die KJM beurteilt, ob Angebote gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen, und kann gegen sie vorgehen. Rechtsgrundlage ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag.