Taskforce KI

Im Jahr 2019 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) die „Taskforce KI“ innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ins Leben gerufen und leitet sie seither. Die Taskforce KI legte im Jahr 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz sowie Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen vor.

Im April 2023 wandte sich die Taskforce KI in einer koordinierten Aktion mit einem ausführlichen Fragebogen an das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, L.L.C., das den Dienst ChatGPT betreibt. Da ChatGPT unter anderem auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruht und jedenfalls auch Personen in der Europäischen Union angeboten wird, findet die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 Anwendung.

Im Oktober 2023 legte die Taskforce mit einem zweiten Fragebogen, der zahlreiche Nachfragen zu den von OpenAI übermittelten Informationen enthielt, nach. Die gestellten Fragen dienen der vertieften Prüfung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten in ChatGPT rechtmäßig erfolgt. Dabei stehen auch die besonderen Datenkategorien nach Art. 9 DS-GVO im Fokus, also jene Daten, die speziellen Schutz genießen und beispielsweise Angaben zur Religion, zur Gesundheit oder zur sexuellen Orientierung betreffen. Auch die Verwirklichung der Rechte betroffener Personen auf Auskunft sowie Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten werden besonders geprüft.

Der LfDI Rheinland-Pfalz arbeitet außerdem innerhalb der Taskforce KI an einem Handlungsleitfaden für den Einsatz von KI-Systemen mit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf die Zielgruppe der öffentlichen Stellen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, Verantwortliche auf spezifische datenschutzrechtliche Fallstricke aufmerksam zu machen und bei der Einhaltung der sich daraus ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu unterstützen.