Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen

Nach Maßgabe der Landestransparenzgesetzes (LTranspG) sind die transparenzpflichtigen Stellen zur proaktiven Veröffentlichung einer Reihe von Umweltinformationen verpflichtet. Mit dem Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen informiert der LfDI darüber, welche Umweltinformationen proaktiv bereitgestellt und veröffentlicht werden müssen, um den gesetzlichen Transparenzverpflichtungen nachzukommen.

Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2021 steht zu diesem Zweck die Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz (https://tpp.rlp.de/) in vollem Funktionsumfang zur Verfügung.

Sowohl das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz als auch spezielle Rechtsvorschriften verpflichten eine Vielzahl von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz, bei ihnen vorhandene Umweltinformationen proaktiv zu veröffentlichen, also ohne dass eine Bürgerin oder ein Bürger einen Antrag auf Informationszugang stellt.

Mit dem Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen informiert der LfDI darüber, welche Umweltinformationen proaktiv bereitgestellt und veröffentlicht werden müssen, um den gesetzlichen Transparenzverpflichtungen nachzukommen.

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