Musterantrag auf Informationszugang gegenüber transparenzpflichtigen Stellen

Nach dem Landestransparenzgesetz kann einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen jede natürliche Person, jede juristische Person des Privatrechts und nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern sowie jede juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger ist, gegenüber einer rheinland-pfälzischen Behörde stellen. Der Anspruch ist von Wohn- oder Aufenthaltsort und Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig, also auch nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz beschränkt.

Ein Antrag auf Informationszugang kann direkt an die zuständige Behörde gestellt werden. Der Antrag kann

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • zur Niederschrift bei der Behörde

gestellt werden. Ein Muster für den Antrag auf Informationszugang ist nachfolgend abrufbar:

Eine Reihe von Verwaltungen bietet darüber hinaus die Möglichkeit an, den Antrag auch in elektronischer Form zu stellen. Achten Sie bitte in diesem Fall auf der Hompage der jeweiligen Verwaltung auf Hinweise zu speziellen E-Mail-Adressen oder Kontaktformularen.