Die Rheinland-Pfälzer können in diesen Tagen voller Stolz auf 35 Jahre Datenschutz im Land zurückblicken. Denn im Januar 1974 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag das Landesdatenschutzgesetz. Das war damals ein mutiger Schritt. Denn auf nationaler Ebene hatte bis dahin nur Hessen und auf internationaler Ebene nur Schweden ein Datenschutzgesetz.
Das 35jährige Jubiläum gilt in der Reihe der Ehe-Jubiläen als Leinwandhochzeit. Wie gute Leinwand - so heißt es - habe sich die Ehe nach 35 Jahren als unzerreißbar erwiesen. Manches sei dann allerdings aufgebraucht und der Wäscheschrank müsse neu aufgefüllt werden.
Das gilt nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Edgar Wagner nach 35 Jahren auch für den Datenschutz im Lande.
Das Landesdatenschutzgesetz hat sich zwar bewährt; aber nach 35 Jahren ist manche Vorschrift veraltet und passt nicht mehr in die neue Zeit, in der die Kommunikations- und Informationswissenschaften so weit vorangeschritten sind, dass sie praktisch jede Form der Datenverarbeitung ermöglichen.
Wagner nahm das fünfunddreißigste Datenschutzjubiläum deshalb zum Anlass, auf Bundes- und Landesebene, in der Privatwirtschaft und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Ethik der informationellen Selbstbegrenzung zu fordern. Nicht alles was technisch möglich ist, darf auch in der Praxis realisiert werden; und nicht alles, was privat ist, darf auch in der Öffentlichkeit preisgegeben werden.
Wagner forderte Landtag und Landesregierung auf, diesem Prinzip der informationellen Selbstbeschränkung vor allem in der Landesgesetzgebung Rechnung zu tragen. Das setze eine entsprechende Ergänzung des Landesdatenschutzgesetzes voraus und müsse zu konkreten Konsequenzen bei den anstehenden Gesetzesnovellierungen führen, etwa im Bereich des Polizeirechts.
35 Jahre Datenschutz und die damit verbundene Vorreiterrolle in der Bundesrepublik begründeten außerdem die Verpflichtung, auch auf Bundesebene für eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte einzutreten. Nach meinem Eindruck - so Wagner - geschieht dies aber nicht immer in ausreichenden Maße. Es gibt - etwa im Bereich des Jugend- und Datenschutzes in sozialen Netzwerken im Internet - wichtige Arbeitsfelder, auf denen das Land initiativ werden sollte. Bei der anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes bietet sich jedenfalls eine hervoragende Gelegenheit, sich der fortschrittlichen Datenschutztradition würdig zu erweisen.