Datenschutz
Datenschutz – was ist das?
Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden. Dies ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Beim Datenschutz geht es also um Ihre Daten. Das Gesetz spricht von personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen, die Sie betreffen, etwa Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung sowie Daten über Ihren Gesundheitszustand oder Ihre persönlichen Einstellungen. Diese Daten dürfen von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen nur erhoben und genutzt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, und so steht es auch in Art. 4a unserer Verfassung. Auf diese Weise sollen Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Privatsphäre geschützt werden. Das ist die Aufgabe des Datenschutzes.
Der Datenschutz war schon immer wichtig, deshalb hat er auch eine lange Tradition. Der hippokratische Eid gilt als älteste Datenschutzregel – er wurde vor rund 2000 Jahren erstmals erwähnt. Aber in unserer modernen Informationsgesellschaft ist der Datenschutz noch wichtiger geworden. Denn die Informationstechnologien ermöglichen es dem Staat und der Privatwirtschaft, grundsätzlich alles zu erfassen und zu nutzen, in Sekundenschnelle auch große Datenbestände auszuwerten, zu kopieren oder mit anderen Daten abzugleichen und zu verknüpfen. Dadurch können die Behörden und Unternehmen zwar ihre eigene Leistung steigern; sie können auf diese Weise aber auch Rechte der Bürgerinnen und Bürger gefährden oder gar verletzen. Wie immer müssen die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden.
Der Datenschutz ist nicht nur ein Grundrecht, er ist auch eine Voraussetzung für unsere demokratische Ordnung. Denn – so sagt es auch das Bundesverfassungsgericht – wer damit rechnen muss, dass die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative registriert wird, wird möglicherweise auf die Ausübung dieser Grundrechte verzichten. Dies würde nicht nur seine Entfaltungschancen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.
Selbstbestimmung ist eine Grundlage unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens.
Wer ist zuständig?
Die Datenschutzaufsicht und -kontrolle obliegt dem Bundes- und den Landesbeauftragten für den Datenschutz im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Vergleichbare Aufsichtsbehörden gibt es auch in den anderen Bundesländern.
Die Kirchen, die Presse und die Rundfunkanstalten haben eigene Organe für die Datenschutzkontrolle.