Datenschutzkontrolle

Die Datenschutzaufsicht und -kontrolle obliegt dem Bundes- und den Landesbeauftragten für den Datenschutz im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Vergleichbare Aufsichtsbehörden gibt es auch in den anderen Bundesländern und den europäischen Mitgliedsstaaten.

Die datenschutzrechtliche Aufsicht wird in Rheinland-Pfalz vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahrgenommen. Er ist insoweit  für die Datenverarbeitung von Behörden in Rheinland-Pfalz sowie von Unternehmen und sonstigen nicht-öffentlichen Stellen mit Sitz im Land zuständig.

Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bundesbehörden bzw. öffentliche Stellen des Bundes erfolgt, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zuständig.

Für kirchliche Stellen, für Hörfunk und Fernsehen, für die Presse sowie für Telekommunikationsunternehmen gibt es eigene Regelungen (siehe unten).

Mit der seit dem 25. Mai 2018 wirksamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde der Europäische Datenschutz-Ausschuss (EDSA) eingerichtet. Er besteht aus den Leitungen der Aufsichtsbehörden der europäischen Mitgliedsstaaten und hat die Aufgabe, die einheitliche Anwendung der DS-GVO sicherzustellen.