Seit dem 1. Oktober 2015 ist Prof. Dr. Dieter Kugelmann Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Er wurde im pfälzischen Landau geboren und studierte in Mainz und Dijon Jura. Nachdem er 1991 zu einem Thema aus dem europäischen Medienrecht promoviert hatte, legte er 1993 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 2000 habilitierte er sich an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bei Prof. Dr. Walter Rudolf zum Thema der informatorischen Rechtsstellung des Bürgers. Zuletzt war er ordentlicher Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, mit Schwerpunkt Polizeirecht einschließlich des internationalen Rechts und des Europarechts an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Seine Wahlperiode beträgt acht Jahre. Im Januar 2023 wurde er vom rheinland-pfälzischen Landtag wiedergewählt, seine zweite Amtszeit begann am 1. Oktober 2023.
Leitbild des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Der LfDI leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter. Er gewährleistet den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Zuständigkeitsbereich und ist darüber hinaus ein wichtiger Ansprechpartner in diesen Themenfeldern. Er ist unabhängig und spielt eine maßgebliche Rolle in der europäischen und internationalen Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Der LfDI steht für Transparenz in der offenen Informationsgesellschaft und leistet konstruktive Beiträge zur Erreichung dieses Ziels in Politik und Gesellschaft. Er unterstützt den Einzelnen bei der Wahrung und Durchsetzung von Informationsinteressen gegenüber der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
- Der LfDI ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Er setzt sich für die Sicherung ihrer Freiheit und informationellen Selbstbestimmung ein. Aufklärung und Unterstützung über Datenschutzrechte sind ebenso Teil seiner Aufgaben wie deren Durchsetzung im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Er fördert Medienkompetenz und Selbstdatenschutz.
- Als Aufsichtsbehörde nutzt der LfDI die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingeräumten Befugnisse, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Darüber hinaus steht er Verantwortlichen und betroffenen Personen beratend zur Seite, soweit dies mit den gesetzlichen Aufgaben vereinbar ist.
- Der LfDI wird in Gesetzgebungsverfahren und bei Fragen der Gesetzesanwendung als kompetenter, vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner und Berater geschätzt.
- Der LfDI beteiligt sich aktiv an der datenschutzrechtspolitischen Diskussion, insbesondere an der Datenschutzkonferenz und an den Abstimmungsprozessen auf europäischer Ebene.
- Der LfDI ist eine schlagkräftige und effektive Behörde zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Er entwickelt gerichtsfeste und praktisch umsetzbare Lösungen für datenschutzrechtliche Probleme und teilt diese mit den europäischen Aufsichtsbehörden. Er übt seine Befugnisse in verhältnismäßiger Weise aus, um das Ziel effektiver Rechtsdurchsetzung zu erreichen. Der LfDI macht von seinen Befugnissen maßvoll aber nachhaltig Gebrauch. Ziel ist es, Datenschutzverstöße auszuräumen, aber auch künftige Datenschutzverstöße zu verhindern.
- Der LfDI ist durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sichtbar. Durch eigene Veranstaltungen, Kooperationen, Vorträge oder einen Newsletter informiert er über Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Der LfDI ist medial präsent als eines der Gesichter des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Deutschland.
- Der LfDI gestaltet den technisch-organisatorischen Datenschutz mit und wirkt dabei über die Landesgrenzen hinaus, indem er etwa Kriterien für den zulässigen Einsatz von Messengerdiensten vorgibt. Sein Rat wird gesucht und seine Empfehlungen werden von den Verantwortlichen weitestgehend umgesetzt.
- Der LfDI arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit anderen Behörden und Einrichtungen auf innerstaatlicher und internationaler Ebene zusammen.