E-Rechnung
Seit dem 1. April 2025 besteht gemäß § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) die Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen.
Seit dem 1. Januar 2026 akzeptiert der LfDI nur noch E-Rechnungen.
Die für Sie notwendigen Informationen zu uns als Rechnungsempfänger sind:
| Behördenname: | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland - Pfalz (LfDI RLP) |
| Leitweg-ID: | 07-0011101100001-04 |
| Peppol-ID: | 0204:07-0011101100001-04 |
Weitere Informationen finden Sie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite
Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)