E-Rechnung

Seit dem 1. April 2025 besteht gemäß § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) die Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen. 

Seit dem 1. Januar 2026 akzeptiert der LfDI nur noch E-Rechnungen.

Die für Sie notwendigen Informationen zu uns als Rechnungsempfänger sind:

Behördenname:Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland - Pfalz (LfDI RLP)
Leitweg-ID:07-0011101100001-04
Peppol-ID:0204:07-0011101100001-04

Weitere Informationen finden Sie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite

Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)