Anti-Terror-Verordnung der EU ist rechtswidrig

- Pressemitteilung vom 21. Januar 2008

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 17. Januar 2008 wird berichtet, dass der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Poiares Maduro die EU-Verordnung, auf deren Grundlage Terrorismusverdächtige in öffentliche Listen eingetragen und ihre Gelder eingefroren werden, für rechtswidrig halte. Die Verordnung verletze insbesondere auch das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör und sein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Nun muss der Europäische Gerichtshof über diese grundlegende Frage entscheiden.

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Edgar Wagner, begrüßt dieses Votum des Generalanwalts ausdrücklich. Damit werde die bereits seit langem formulierte Position der deutschen Datenschutzbeauftragten in dieser Frage unterstützt (s. 21. Tätigkeitsbericht, Tz. 5.14.2). Rechtsschutzlücken bei Eingriffen in das Datenschutzgrundrecht zum Zweck der Terrorbekämpfung müssen geschlossen werden; bei der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen darf nicht gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen werden, betonte Wagner.

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