Apple startet Umfelderfassung in Deutschland

Am 29.7.2019 hat das US-Unternehmen Apple mit deutschlandweiten Fahrten begonnen, bei denen mit speziellen Kameras und Sensoren ausgestattete Fahrzeuge öffentliche Straßen in Deutschland abfahren und dabei mit Kameras und Sensoren die Umgebung des Fahrzeugs erfassen. Die Daten sollen verwendet werden, um den Apple-eigenen Kartendienst zu verbessern. 

Die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen wurden erstmals vor zehn Jahren im Zusammenhang mit dem Dienst Google Streetview diskutiert. Um den Belangen der Betroffenen Rechnung zu tragen und den Forderungen der Datenschutzbeauftragten zu entsprechen, wurde eine Reihe von Mechanismen eingeführt: 

  • die vorherige Ankündigung von Kamerafahrten
  • die automatische Verpixelung von Gesichtern und KfZ-Kennzeichen
  • die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verarbeitung der erfassten Daten der eigenen Person sowie gegen die Veröffentlichung der Ansicht des eigenen Hauses sowie eine
  • Beschwerdemöglichkeit, falls den o.g. Punkten nicht Rechnung getragen wurde.

Für vergleichbare Vorhaben in den nachfolgenden Jahren (z.B. seitens Microsoft mit dem Dienst "Streetside" oder Nokia mit dem Dienst "Here") wurden die gleichen Anforderungen gestellt. Dies ist damit auch der Maßstab für die aktuellen Kamerafahrten für den Apple-Dienst "Look around" bzw. der damit verbundenen Kartendienst-Funktion "Umsehen".

Nach den dem Landesbeauftragten bislang vorliegenden Informationen trägt Apple dem Rechnung. Die in Deutschland vorgesehenen Kamerafahrten sind online abrufbar. In Rheinland-Pfalz sind demnach Fahrten in den Monaten August und September geplant.

Aus Sicht des Landesbeauftragten wäre eine tagesaktuelle Darstellung wünschenswert, damit sich die Betroffenen planbar auf entsprechende Fahrten einstellen können. Allerdings ergeben sich jedoch immer wieder von der Planung abweichende Verschiebungen (z.B. wetterbedingt oder aus technischen Gründen). Im Ergebnis umfasst die Ankündigung daher einen überschaubaren Zeitraum und entspricht den Ankündigungen anderer Kartendienste (z.B. Google). 

Die Apple-Kamerafahrzeuge sind gekennzeichnet, so dass erkennbar wird, wo zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort eine Erfassung erfolgt. Der Landesbeauftragte empfiehlt, sich bei der Sichtung eines solchen Fahrzeugs Ort und Zeitpunkt zu merken, damit gegebenenfalls eine Löschung von Daten im erfassten Roh-Material beantragt werden kann. Für den Fall, dass man mit der Verarbeitung seiner Daten nicht einverstanden ist, sollten die Betroffen dem widersprechen.

Teil des Datenschutzkonzepts für die Kamerafahrten ist zwar eine automatische Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen ("Image blurring"). Die Erfahrungen mit entsprechenden Funktionen weisen darauf hin, dass dies mit einer vergleichsweise großen Verlässlichkeit erfolgt, allerdings kommt es in einem gewissen Umfang auch zu unvollständigen, oder fehlerhaften Verpixelungen. 

Für diese Fälle bietet Apple eine Kontaktmöglichkeit an. Weiterhin soll eine entsprechende "Melden"-Funktion im Apple-Kartendienst einen entsprechenden Antrag ermöglichen.

Im Ergebnis erfüllt Apple damit aus Sicht des Landesbeauftragten die Anforderungen, die in der Vergangenheit an vergleichbare Projekte anderer Kartendienstanbieter gestellt wurden. Das Konzept der aktuellen Kamerafahrten wurde im Übrigen mit der in Deutschland zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht abgestimmt. Das sogenannte "Look-Around"-Feature, also die über das Internet erreichbare 3D-Darstellung der Aufnahmen, ist laut Apple in Deutschland momentan nicht geplant. Inwiefern dies zukünftig dann doch angeboten werden soll, ist laut Apple noch offen. In diesem Fall müsste Apple aber dann rechtzeitig über den Einsatz dieses Dienstes informieren und weiter Maßnahmen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung, bspw. geeignete Widerspruchsmöglichkeiten, umsetzen.

Der Landesbeauftragte geht davon aus, dass, dass Apple die gemachten Zusagen einhält und etwaige Anträge auf Löschung/Verpixelung ordnungsgemäß und zügig verarbeitet. Andernfalls kann ein aufsichtliches Tätigwerden erforderlich werden. 

Weitere Informationen:

 

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