Bundesratsmehrheit plant unakzeptable Vorratsspeicherung für Internet- und Telekommunikationsdaten

- Pressemitteilung vom 29. Mai 2002

Am Freitag, dem 31. Mai 2002, stimmt der Bundesrat über den Vorschlag ab, die Internet- und Telekommunikationsprovider zur Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Nutzungs-, Bestands- und Abrechnungsdaten von Millionen rechtstreuer Bürger zu verpflichten. Diese Daten sollen für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz bereitgehalten werden.

Wie lange die Provider die Daten speichern müssen und unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf diesen riesigen Datenbestand nehmen dürfen, soll durch neue Mindest- und Höchstfristen bestimmt werden. Diese Fristen soll aber nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive durch Rechtsverordnung festlegen. Allein dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach die wesentlichen Entscheidungen über Grundrechtseingriffe dem Parlament vorbehalten sind.

Datenschutz bei der Telekommunikation und den Internet-Diensten bedeutet bislang die gesetzlich verbriefte Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, dass nur die Daten gespeichert werden dürfen, die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlich sind. Erst kürzlich sind die Grundsätze der Datenvermeidung, Datensparsamkeit und nach Möglichkeit anonymer Nutzungen im Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz vom Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt worden. Diesen Grundsätzen würde die jetzt geplante Vorratsspeicherung diametral widersprechen.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen die geplante Einschränkung des Datenschutzes entschieden ab. Sie sprechen sich weiterhin für das Recht auf unbeobachtete Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger bei der Telekommunikation und im Internet aus. Sie fordern daher die Bundesrats-Mitglieder auf, am Freitag gegen den Gesetzesvorschlag zu stimmen.

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