Conrad/Wagner: Gemeinsam die Rahmenbedingungen für die Selbstbestimmung beim Datenschutz schaffen

- Pressemitteilung vom 8. Juli 2009

Datenschutz ist Verbraucherschutz - unter diesem Motto fanden sich heute rund 200 Gäste im Landesmuseum in Mainz zusammen. Eingeladen hatten Verbraucherschutzministerin Margit Conrad und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Edgar Wagner. Datenschutz beim Adresshandel, beim Scoring, bei Kundenkarten und im Internet sowie das Vertrauen zwischen Verbrauchern und Unternehmen - das waren die Themen der ganztägigen Veranstaltung. Renate Schmidt schilderte außerdem ihre Erfahrungen, die sie als Ombudsfrau für den Datenschutz bei Vodafone in den vergangenen Monaten gesammelt hat.

Verbraucherschutzministerin Conrad machte in ihrer Eröffnungsrede deutlich, wie wichtig der Datenschutz für die Verbraucher sei. Sie begrüßte die neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zum Scoring, stellte aber gleichzeitig klar, dass die vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Adresshandel nicht ausreichen würden. Dem Datenmissbrauch, der durch den Adresshandel möglich wurde, kann nur adäquat durch das Opt-In-Prinzip begegnet werden: Daten dürfen nur zu Werbezwecken weitergegeben werden, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv eingewilligt haben. Diese Vorgabe ist im jetzt beschlossenen Gesetz nicht mehr enthalten.

Wagner betonte in einem Vortrag zum Datenschutz bei Kundenkarten, dass der Datenschutz als Bildungsaufgabe verstanden werden müsse. Längst gelte die Preisgabe persönlicher Daten als sozialadäquates und von der Wirtschaft, zum Teil auch vom Staat sogar gewünschtes Verhalten. Zur Gesetzgebung beim Adresshandel äußerte sich Wagner kritisch: Die Beibehaltung des Listenprivilegs ist letztlich nur ein Freibrief für die Sorglosen und eine Prämie für diejenigen, die diese Sorglosigkeit ausnutzen.

Während der Podiumsdiskussion am Nachmittag wies Wagner darauf hin, dass eine Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes dringend erforderlich sei. Das Gesetz stamme noch aus den 80er Jahren. Damals habe es aber noch kein Internet gegeben. Auf wichtige Fragestellungen, wozu der Umgang mit sozialen Netzwerken, mit Bewertungsportalen, mit Suchmaschinen, mit google street view etc. gehöre, würde das Datenschutzrecht zurzeit nur unzureichend Antwort geben.

Staatssekretärin Jacqueline Kraege betonte die völlig neue Qualität des Datenaustausches, den das Internet ermögliche. Mit Technologien wie RFID werde zudem ein Internet der Dinge möglich, in dem Gegenstände selbstständig miteinander kommunizierten. Aufgabe der Politik sei es, Rahmenbedingungen zu setzen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in dieser neuen Welt einen selbstbestimmten Umgang mit ihren persönlichen Daten ermöglichten. Die Staatssekretärin stellte außerdem die Gefahren zur Abzocke im Internet dar.

Die Veranstaltung wurde von Frau Beate Bramstedt vom ZDF moderiert. Die Moderation der Podiumsdiskussion übernahm Herr Dr. Bernd-Ulrich Haagen, ebenfalls vom ZDF. Referenten waren neben Renate Schmidt, Dr. Guido Möllering, Dr. Peter Rheinländer, Gerd Billen, Dr. Uwe Gaumert, Roul Tiaden, Peter Drunkenmölle, Prof. Dr. Matthias Bäcker, Dr. Wolf Osthaus und Prof. Dr. Michael Rotert.

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weitere Informationen

Rede des Landesbeauftragten:

Vorträge der Veranstaltung:

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