Für die Vorbereitung und Durchführung der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden - entgegen bisherigen Großveranstaltungen in Deutschland - eine Vielzahl personenbezogener Daten von Beteiligten und Zuschauern erhoben und verarbeitet. Dies wirft eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen auf, vor allem im Hinblick auf die Ausgestaltung des Ticketvergabe- sowie des Akkreditierungsverfahrens (des Verfahrens zur Zulassung von Personen, z.B. Journalisten oder Helfern, zu den Sicherheitsbereichen), aber auch in Bezug auf die Video-Überwachung von Zugangswegen, Straßen, Plätzen und Stadien.
Ticketvergabe
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betrachten das Vergabeverfahren für die Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 mit großer Sorge. Bei der Bestellung von Tickets müssen die Karteninteressenten ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität sowie ihre Ausweisdaten angeben, um bei der Ticketvergabe berücksichtigt zu werden. Die Datenschutzbeauftragten befürchten, dass mit der Personalisierung der Eintrittskarten eine Entwicklung angestoßen wird, in deren Folge die Bürger nur nach Preisgabe ihrer persönlichen Daten an Veranstaltungen teilnehmen können.
Es wird deshalb gefordert, dass nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die Vergabe unbedingt erforderlich sind. Rechtlich problematisch ist insbesondere die vorgesehene Erhebung und Verarbeitung der Pass- bzw. Personalausweisnummer der Karteninteressenten. Der Gesetzgeber wollte die Gefahr einer Nutzung der Ausweis-Seriennummer als eindeutige Personenkennziffer ausschließen. Die Seriennummer darf damit beim Ticketverkauf nicht als Ordnungsmerkmal gespeichert werden. Zur Legitimation der Ticketinhaber beim Zutritt zu den Stadien ist sie nicht erforderlich. Eine solche Vergabepraxis darf nicht zum Vorbild für den Ticketverkauf auf Großveranstaltungen werden. Solche Veranstaltungen müssen grundsätzlich ohne Identifizierungszwang besucht werden können.
Ticketverkauf bei Fußballweltmeisterschaft 2010 mit weniger Daten
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) wird nach Angaben ihres Generalsekretärs Urs Linsi bei der WM 2010 in Südafrika den Verkauf der Tickets wieder selbst organisieren.
Die FIFA habe Lehren aus dem Unmut der Fans und der Kritik von Datenschützern gezogen und daher werde die FIFA so viele Daten wie die Deutschen beim nächsten Turnier nicht speichern.
Video-Überwachung
Besonderes Augenmerk verdient die extensive Nutzung der Videotechnik anlässlich der Fußballweltmeisterschaft. Hier achten die Datenschutzbeauftragten insbesondere auf eine angemessen kurze Speicherdauer von Aufzeichnungen (soweit solche überhaupt nötig sind). Auch die Reichweite und die Nutzungszeiten der Überwachungsgeräte haben sich auf das absolut Notwendige zu reduzieren.
Datenschutzrechtliche Begleitung und Kontrolle
An der Organisation der WM sind verschiedenste Stellen in unterschiedlichen Rechtsformen beteiligt. Bei der Fußballweltmeisterschaft handelt es sich um eine Veranstaltung der FIFA. Die FIFA hat ihren Sitz in der Schweiz. Organisiert wird die WM von einem Organisationskomitee, das dem DFB, einem privatrechtlichen Verein, zugeordnet ist. Für die Wahrung der Sicherheitsbelange sind die Polizei und ggf. weitere Sicherheitsbehörden verantwortlich. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Zuständigkeiten im Bereich der Datenschutzaufsicht. Für den DFB mit Sitz in Frankfurt ist das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig. Dies gilt auch für das Organisationskomitee.
Die Sicherheitsbehörden werden durch die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kontrolliert.
Zur Wahrung des Datenschutzes koordinieren die Datenschutzbeauftragten ihre Aktivitäten. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gebildet, die sich mit den verschiedenen datenschutzrechtlichen Aspekten der Fußballweltmeisterschaft beschäftigt.