Beim Landesdateschützeramt wurd' eine Nachricht jüngst bekannt: Der Zug der Meenzer Fassenacht würd' jetz auch videoüberwacht! Die Dateschützer war'n entsetzt! Wird da etwa das Recht verletzt? Und fragte flugs den Zugmarschall, was er die Leit tät filme all? De Addy Schmelz gab prompt Bescheid: Die Sach sei klar für alle Leit! Un wichtich wär die Kamera zwecks Sicherheit vom Humbtata! Da war'n die Dateschützer froh, denn mit dem Video isses so: Wenn's jeder wääß un 's Zwegge dient wie sich 's nach dem Gesetz geziemt, dann is des Filme schonn okee beim Meenzer Fassnachtsdefilée! Drum feiert weiter, Narrhallese de Schreck is nur ganz korz gewese!Des Recht geschützt, de Himmel blau,ein dreifach kräftiges: Helau!
---
Der vorstehende Bescheid ist das Ergebnis einer Überprüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, der Hinweisen auf eine Videoüberwachung des Rosenmontagszugs in Mainz nachging.
Da die Videoüberwachung durch Private immer größere Ausmaße annimmt, hat der Landesdatenschutzbeauftragte dieses Thema zu einem seiner Schwerpunkte im laufenden Jahr gemacht. Ziel ist es dabei, den Umfang privater Videoüberwachung insgesamt einzugrenzen und auf jene Fälle zu beschränken, die nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ausnahmsweise eine Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (§ 6 b BDSG) gestatten.
Für Nachfragen zu diesem und zu anderen aktuellen Themen des Datenschutzes steht Ihnen der Landesbeauftragte nach Ablauf der tollen Tage gerne wieder zur Verfügung.