Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat bei seiner Anhörung zum Entwurf eines Landeskinderschutzgesetzes im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags die Behauptung zurückgewiesen, Datenschutz behindere Kinderschutz. Das Gegenteil sei richtig. Der vorliegende Gesetzentwurf zeige, dass der Datenschutz den Kinderschutz nicht beschränke, sondern befördere. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorgaben zur Speicherung, Übermittlung und Löschung von Daten führten zur Funktionsfähigkeit des Gesamtverfahrens und damit zu einem effektiven Kinderschutz. Der Verzicht auf die dauerhafte Sammlung von Daten zu Personen, die sich nach dem Verständnis des Gesetzes unauffällig verhalten, vermeide unnötigen Verwaltungsaufwand. Ressourcen könnten so besser genutzt werden. Schließlich führe die Konkretisierung der Schweige- und Geheimhaltungspflichten der Ärztinnen und Ärzte beim Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen zu mehr Handlungssicherheit und Transparenz.
Wagner sprach sich gegen den Versuch aus, den Datenschutz gegen den Kinderschutz auszuspielen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zeige, dass dies nicht notwendig sei. Er werde dem Kinderschutz ebenso gerecht wie dem Datenschutz.
weitere Informationen:
- Rede des Landesbeauftragten für den Datenschutz anlässlich der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss am 10. Januar 2008