Der Datenschutz in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern wird in den kommenden Monaten zu den Arbeitsschwerpunkten des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten gehören. Nirgendwo sonst werden so viele hochpersönliche und sensible Daten über so viele schutzbedürftige Personen gespeichert, genutzt und verarbeitet wie in den Krankenhäusern. Da dies mittlerweile flächendeckend mit Hilfe sog. Krankenhausinformationssysteme geschieht, muss sichergestellt werden, dass wirklich nur das in die Patientenbehandlung eingebundene Personal Zugriff auf die entsprechenden Patientendaten nehmen darf. Gleichzeitig dürfen aber Zugriffsbeschränkungen nicht dazu führen, dass ein falsch verstandener Datenschutz das Wohl der Patienten gefährdet.
Datenschutz in Krankenhäusern ist deshalb eine Gratwanderung, die gute Orientierung voraussetzt. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben deshalb eine 25-seitige rechtliche wie technische Fragen zusammenfassende Orientierungshilfe zum Datenschutz bei der Verwendung von Krankenhausinformationssystemen beschlossen.
Sie war Gegenstand der heutigen Veranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, bei der rund 100 Vertreter rheinland-pfälzischer Krankenhäuser, Vertreter der Verbände und der Hersteller entsprechender Informationssysteme und diverse Datenschutzbeauftragte anwesend waren. Mit dieser Veranstaltung sind wir unserem Ziel, den Datenschutz gemeinsam mit den Krankenhäusern und ihren Trägern voranzubringen, ein gutes Stück näher gekommen, stellte Wagner fest. Noch offene Fragen würden in den kommenden Wochen gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft erörtert.
Wagner kündigte an, dass auf der dann gefundenen Grundlage die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser - soweit sie nicht in kirchlicher Trägerschaft stünden - im Rahmen einer Umfrageaktion zu ihren Datenschutzstandards befragt würden. Je nach Ergebnis würden einzelne Kontrollen vor Ort durchgeführt werden.
Wagner begrüßte die Bereitschaft der Kirchen, für die in ihrer Trägerschaft und Verantwortung stehenden Krankenhäusern ein vergleichbares Datenschutzniveau sicherzustellen. In den bisherigen Gesprächen sei deutlich geworden, dass für beide Seiten - die kirchliche und die staatliche - der Datenschutz in den Krankenhäusern eine besondere Bedeutung habe.
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weitere Informationen
- Fotos der Veranstaltung
- Agenda der Veranstaltung
- Grußwort der Landesregierung Vortrag von Dr. Jürgen Faltin, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
- Bedeutung des Datenschutzes im Krankenhaus Vortrag von Andreas Wermter, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz
- Datenschutz im katholischen Krankenhaus Vortrag von Rechtsdirektor Hartmut Junkes, Daatenschutzbeauftragter der Bistümer Speyer und Trier
- Datenschutz im Krankenhaus Vortrag von Michael Heusel-Weiss, Gruppenleiter Gesundheit/Soziales beim _LfD
- Technische Anforderungen an KIS Vortrag von Helmut Eiermann, Gruppenleiter Technik beim _LfD
- Schutz der Patientendaten im Krankenhaus Vortrag von Manfred Pfeifer, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen Das Patientenforum e.V.
- Vorschläge zur Umsetzung der Orientierungshilfe Vortrag von Dr. Gerald Gaß, Geschäftsführer Landeskrankenhaus
- Die Rolle der internen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Orientierungshilfe Vortrag von Dr. Irene Reinisch, Datenschutzbeauftragte der Universitätsmedizin Mainz
- Mitwirkungsmöglichkeiten der Hersteller von Krankenhausinformationssystemen bei der Umsetzung der Orientierungshilfe Vortrag von Bernhard Calmer stv. Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Gesundheits-IT (bvitg)