Datenschutz-Kodex für Geodatendienste und Gesetzentwurf des BMI zur roten Linie sind unzureichend!

- Pressemitteilung vom 1. Dezember 2010

Zu dem heute vom Bundesverband Informationswirtschaft (BITKOM) und dem Bundesinnenminister vorgestellten Datenschutz-Kodex für Geodatendienste erklärt der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner: Der Kodex bleibt deutlich hinter den Anforderungen des Datenschutzes zurück. Der Bürger hat mehr erwartet und muss auch mehr erhalten. Vor allem muss er die Veröffentlichung seines Lebensumfelds im Internet verhindern können, bevor die Bilder im Netz stehen.

Wie nicht anders zu erwarten blieben der von der BITKOM vorgelegte Datenschutzkodex und der ihn ergänzende Gesetzentwurf des Bundesinnenministers deutlich selbst hinter den Datenschutzabsprachen zurück, die mit Google wegen des Internetdienstes Street View bereits getroffen worden sind. So sei von einem Widerspruchsrecht vor Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet keine Rede mehr. Auch über eine Löschung der Rohdaten erfahre man kaum etwas, Bußgelder für den Fall von Regelverletzungen müsse auch niemand befürchten.

Hiergegen fordert Wagner: Schwarze Schafe unter den Unternehmen, die sich nicht an den Willen der Bürger halten, müssen wirksame Sanktionen zu befürchten haben. Diesem Anliegen wird der Kodex nicht gerecht. Wer den Datenschutz ernst nimmt, sollte stattdessen den bereits vor Wochen von der rheinland-pfälzischen Landesregierung wesentlich mitgestalteten und im Bundesrat von allen Bundesländern gebilligten Gesetzentwurf zu diesen Internet-Angeboten weiter verfolgen. Eine gesetzliche Regelung kann nicht durch einen von den Unternehmen selbst formulierten Kodex im Sinne eines soft law ersetzt werden.

Auch der vom Bundesinnenminister vorgestellte Gesetzentwurf mit roten Linien für die Unternehmen sei höchst unzureichend. Es sei nicht akzeptabel, nur für besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht Verbotsnormen zu schaffen. Der Bürger muss vom Gesetzgeber als Herr seiner Daten ernst genommen werden! Seine Rechte im Internet müssen deshalb umfassend gesetzlich geschützt werden, so Wagner.

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