Sozialministerin Dreyer hat am 11. Juli 2007 den Entwurf eines Kindeswohlgesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt. Wesentliches Element der Gesetzesvorlage ist die beabsichtigte Erhühung der Verbindlichkeit kindlicher Vorsorgeuntersuchungen. Konkret geht es darum, diejenigen Eltern, die ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen, einer besonderen Behandlung zu unterziehen. Um dies zu erreichen, sind komplexe Informationsvorgänge (Abgleiche, Übermittlungen und Rückmeldungen) zwischen dem Meldeamt, der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichteten Zentralen Stelle, den Kinderärzten, dem Gesundheitsamt sowie dem Jugendamt erforderlich.
Es versteht sich von selbst, dass die beabsichtigte Vorgehensweise mit einem tiefgreifenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten verbunden ist. Die Eltern, die - aus welchen Gründen auch immer - das Angebot der Vorsorgeuntersuchung nicht wahrnehmen üchten, sehen sich zunächst einmal dem Generalverdacht ausgesetzt, ihr Kind zu vernachlässigen oder gar zu misshandeln.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat sich daher frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit konnte insbesondere erreicht werden, dass die Datenflüsse normenklar geregelt und Daten von Nichtteilnehmern, bei denen es keine Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gibt, zeitnah aus den Behördenakten entfernt werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Edgar Wagner: Der Gesetzentwurf ist in seinen Grundstrukturen mit dem Datenschutz vereinbar. Nicht zuletzt weil Einzelheiten des Meldeverfahrens in einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen, wird auch weiterhin eine intensive Befassung mit der Thematik erfolgen. Herauszuheben ist jedoch die vorgesehene Evaluation in Bezug auf die Wirksamkeit des neuen Verfahrens. Es entspricht einem grundsätzlichen Anliegen des Datenschutzes, dass Gesetze, die in das Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Personen eingreifen, rückblickend bewertet und einer kritischen Prüfung unterzogen werden künnen. Ob sich daraus für den Bereich des Datenschutzes Handlungsbedarf ergibt, sei derzeit noch nicht absehbar. So müsse sichergestellt werden, dass die handelnden Behürden über die erforderlichen Sach- und Personalmittel verfügen, um einerseits unauffällig gewordenen Datensätze zeitnah zu lüschen und andererseits auffällig gewordene Datenbestände unverzüglich zu überprüfen. Wir bleiben an der Sache dran so der Datenschutzbeauftragte in einem ersten Statement.