Am 31. Mai 2013 wurden auch in Rheinland-Pfalz die amtlichen Einwohnerzahlen für alle Gemeinden als erste Ergebnisse des Zensus 2011 bekanntgegeben. Die Aufbereitung der Zensus-Daten ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Eine zweite Veröffentlichung von Ergebnissen ist für Anfang 2014 vorgesehen.
Nach den Vorgaben der Europäischen Union soll die nächste Volkszählung in Deutschland aber bereits im Jahr 2021 durchgeführt werden. Dies hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, zum Anlass genommen, mit Eckpunkten für eine datenschutzgerechte Volkszählung frühzeitig auf wichtige datenschutzrechtliche Anliegen für den Zensus 2021 aufmerksam zu machen, die beim Zensus 2011 nicht angemessen berücksichtigt worden sind.
Dazu gehört insbesondere, dass
- keine personenbezogene Erhebung an Anschriften mit sensiblen Sonderbereichen (z.B. Justizvollzugsanstalten) stattfindet,
- auf Datenerhebungen bei Dritten verzichtet wird,
- für die Löschung von Hilfsmerkmalen eine kürzere Frist geregelt wird.
Das Eckpunktepapier des BfDI steht unter
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/EckpunktepapierZensus2021.html?nn=408908
zum Download zur Verfügung.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Edgar Wagner, unterstützt die Bemühungen des BfDI für eine datenschutzgerechtere Ausgestaltung künftiger Volkszählungen.
Während der 47. Tagung des Statistischen Landesausschusses Rheinland-Pfalz am 4. Juli 2013 wird schon die Gelegenheit bestehen, sich im Rahmen des Tagesordnungspunktes Aktuelles zum Großprojekt Zensus 2011 über dieses Anliegen auszutauschen.