Datenschutzaufsicht als Netzwerk – der LfDI in Brüssel

Am 18. September 2019 fand die Veranstaltung „DSGVO- grenzüberschreitende Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden“ des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland in der Vertretung des Saarlandes bei der EU in Brüssel statt. Dort referierte u.a. der LfDI Rheinland – Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann, der zugleich diesjähriger Vorsitzender der Datenschutzkonferenz (DSK) ist.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten wirksam und erfordert eine enge Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Da nun mehr als ein Jahr seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung vergangen ist, bot die Veranstaltung die Gelegenheit, sich über die bisher gesammelten Erfahrungen auszutauschen.

Die nötige Expertise und Erfahrung wurde durch die Vortragenden Dr. Horst Heberlein, Vertreter der Europäischen Kommission für die Bereiche Justiz und Verbraucher; Wilfried Heyen, Datenschutzbeauftragter im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, und schließlich Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, eingebracht. Während Wilfried Heyen aus der Sicht als Datenschutzbeauftragter einer Behörde und gleichzeitig aus belgischer Sicht von seinen Erfahrungen berichtete, stellte Prof. Kugelmann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus der Perspektive einer deutschen Aufsichtsbehörde vor und berichtete über die Erfahrungen der Anwendungspraxis. Dr. Horst Heberlein, der den Entstehungsprozess der Datenschutz-Grundverordnung gestaltend begleitet hatte, repräsentierte die europäische Perspektive. Im Anschluss ergab sich eine konstruktive Diskussion mit dem Publikum.

Prof. Dr. Kugelmann stellt fest: „Die Europäische Integration ist für die Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts, das vor anderthalb Jahren in den EU-Mitgliedstaaten noch sehr viel unterschiedlicher gestaltet war, wesentlich. Die Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union bietet zudem den großen Vorteil, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden können. Dies erfordert eine effektive Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in der EU. Hier müssen die gesammelten Erfahrungen ausgewertet und weitere gemeinsame Anstrengungen unternommen werden.“

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