Mit dem erst kürzlich angelaufenen Modellprojekt zur Patientenquittung wird auch dem datenschutzrechtlichen Anliegen der Transparenz Rechnung getragen, teilt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Walter Rudolf, mit.
Die Patienten werden bei dem Projekt entweder unmittelbar nach dem Arztbesuch oder nach Quartalsende über die in ihrem Fall ärztlich abgerechneten Leistungen informiert. Die Teilnahme an dem Modellversuch ist für Patienten und Ärzte freiwillig. Die gewonnenen Ergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet. Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Begleitung des Projektes wurde insb. auf die umfassende Information der Patienten Wert gelegt.
Die Unterrichtung der Patienten ist allerdings schon längst gesetzlich verankert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten jedoch hauptsächlich aus Kostengründen eine Umsetzung der Regelung in § 305 Abs. 2 SGB V stets abgelehnt. Darauf weist Prof. Dr. Rudolf noch einmal hin. Das Projekt - so Prof. Dr. Rudolf - ist datenschutzrechtlich zu unterstützen.