Das Erscheinungsbild der öffentlichen Verwaltungen wird immer mehr von dem Wunsch nach einer möglichst umfassenden und direkten Einbindung elektronischer Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten geprägt. Mittlerweile gehören so z.B. die eigene Homepage oder die Nutzung internetbasierter Kommunikationsmedien zum Standard der Verwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden. Damit sich diese gemeinhin als Electronic Government (eGovernment) bezeichneten Bestrebungen, die langfristig auch die elektronische Abwicklung komplexer Dienstleistungen zum Ziel haben, erfolgreich durchsetzen können, bedarf es jedoch nicht nur der Schaffung der hierfür erforderlichen technischen Infrastruktur, sondern auch der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Denn nur dann, wenn alle Beteiligten davon ausgehen können, dass ihre Kommunikation mit der Verwaltung sicher und vertraulich ist und dass dabei ihre personenbezogenen Daten umfassend geschützt sind, wird auch die notwendige Akzeptanz für eGovernment-Anwendungen zu erreichen sein.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat aus diesem Grunde in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen Handlungsempfehlungen für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung von eGovernment-Lösungen erarbeitet. Ziel der Handreichung ist es, einerseits die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit eGovernment aufzuzeigen und darüber hinaus praktische Hinweise zu geben, wie diese Anforderungen in datenschutzgerechte und datenschutzfreundliche Anwendungen umgesetzt werden können. Exemplarisch aufgeführte Referenzanwendungen für bereits in der Praxis eingesetzte Verfahren zeigen, dass datenschutzfreundliche Lösungen beim eGovernment möglich und wirtschaftlich zumutbar sind.
Die Handlungsempfehlungen stehen ab sofort allen Interessierten als Druckausgabe zur Verfügung. Zudem werden sie über die Internetseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz angeboten.