In den örtlichen Presseorganen der Stadt Mainz wurde folgender Vorgang mit dem Bemerken, der Datenschutz verhindere eine angemessene Information der Stadt und ihrer Bürger, thematisiert:
Aufgrund der Neuordnung der Flugbewegungen hat die Stadt Mainz die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben, das die Veränderung des Fluglärms für ihre Bewohner in den letzten Monaten darstellen soll. Voraussetzung dafür ist, dass dem Gutachter Listen über Flugbewegungen zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat sich nun Pressemeldungen zufolge unter Berufung auf den Datenschutz diesem Anliegen verweigert. Sie habe angeführt, eine entsprechende Auswertung ihrer Daten könne zwar jede Flugbewegung einzeln darstellen. Teil dieses Datensatzes sei jedoch eine Identifizierungsnummer, die es erlaube, nicht nur die Fluglinie und das fliegende Flugzeug, sondern letztlich auch den Flugkapitän zu identifizieren. Deshalb stehe der Datenschutz einer solchen Listenweitergabe entgegen. Die Entfernung der Identifizierungsnummer sei nur manuell möglich. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Walter Rudolf, hat erhebliche Zweifel, ob für den Datenempfänger (die Stadt Mainz bzw. den in ihrem Auftrag tätigen Gutachter) diese Daten personenbeziehbar wären. Selbst wenn Referenzlisten existieren, die es ermöglichen, die Nummern einzelner Flugbewegungen bestimmten Fluglinien und Flugkapitänen zuzuordnen, so haben höchstwahrscheinlich weder die Stadt Mainz noch ihr Gutachter oder sonstige Dritte die Möglichkeit, auf solche Referenzlisten und die darin enthaltenen Zusatzinformationen zuzugreifen. Die entsprechenden Listen wären deshalb aus seiner Sicht ausreichend anonymisiert.
Vor dem Hintergrund, dass die entsprechenden Meldungen in der örtlichen Presse geeignet sind, den Datenschutz in gravierender Weise zu diskreditieren, hat er den für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Deutschen Flugsicherung zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz gebeten, die Angelegenheit zu beurteilen und gegebenenfalls bei der Deutschen Flugsicherung zu intervenieren.