Der Ministerrat hat den Entwurf zur Novellierung des POG verabschiedet

- Pressemitteilung vom 24. Juni 2003

In dem vom Ministerrat am 24. Juni verabschiedeten Entwurf sind im Vergleich zur zunächst diskutierten Fassung aus Datenschutzsicht Verbesserungen enthalten. So ist die nach fünf Jahren vorgesehene Überprüfung von Wirksamkeit und Angemessenheit einiger neuer Eingriffsbefugnisse (Großer Lausch- und Spähangriff, Rasterfahndung, Sicht- und Anhaltekontrollen im öffentlichen Verkehrsraum und Telefonüberwachung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung) sehr zu begrüßen.

Die Vorschrift über die anlasslose Personenkontrolle, jetzt „Sicht- und Anhaltekontrolle im öffentlichen Verkehrsraum“ genannt, wurde neu gefasst und begegnet damit aus der Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz keinen Bedenken mehr.

Es bleibt aber eine Reihe von datenschutzrechtlichen Anliegen offen. Besonders bedeutsam sind die folgenden:

  • Es bestehen weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit des Großen Spähangriffs. Diese Befugnis sollte entfallen.
  • Die besonderen Berufsgeheimnisse im Rahmen dieser Maßnahme sowie beim Großen Lauschangriff und der Telekommunikationsüberwachung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung werden aus der Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht ausreichend geschützt.
  • Die neu eingeführte Befugnis der Polizeilichen Beobachtung sollte nur auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung erfolgen. Eine solche ist hier nicht vorgesehen.
  • Die Voraussetzungen der besonderen Eingriffsmaßnahmen sollten enger gefasst werden: sie sollten nur dann eingesetzt werden, wenn Personen betroffen sind, bei denen bestimmte schwerwiegende Tatsachen (und nicht nur tatsächliche Anhaltspunkte) die Annahme rechtfertigen, dass sie künftig Straftaten begehen.
  • Die neu eingeführte Regelung zur Videoüberwachung sollte in den Bereich der Überprüfungspflicht nach fünf Jahren einbezogen werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird sich im folgenden Gesetzgebungsverfahren für diese Anliegen weiterhin einsetzen.

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