Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte, ist ihm jetzt auch der Europäische Gerichtshof mit Blick auf die dem Gesetz zugrunde liegende europäische Richtlinie gefolgt. Auch sie ist verfassungswidrig.
Die beiden höchstrichterlichen Entscheidungen tragen den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung, die von den Datenschutzbeauftragten immer wieder gegen diese Form der anlass- und verdachtslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgetragen worden waren, die aber auch immer wieder von den jeweiligen Bundesregierungen und vom Bundestag und auch von der Europäischen Kommission zurückgewiesen worden waren.
Aus Schaden sollte man lernen. Für die Bundesregierung heißt das, dass sie bis auf Weiteres ihre Absicht, jetzt trotzdem eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, aufgeben sollte. Diese Überwachungsmaßnahme schadet mehr als sie nutzt.
In Zeiten einer totalen und umfassenden Überwachung unserer Internetkommunikation durch die Geheimdienste muss von unseren Staatsorganen ein deutliches Zeichen kommen, dass diese Entwicklung so nicht weitergehen kann. Eine Vorratsdatenspeicherung würde aber das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität ihrer Telekommunikation weiter erschüttern.
Im Übrigen haben Untersuchungen gezeigt, dass die Zahl der aufgeklärten Straftaten durch eine Vorratsdatenspeicherung nur geringfügig erhöht würde. Die Untersuchungen sprechen von 0,006 Prozent mehr Straftaten, die auf diesem Wege zusätzlich aufgeklärt würden.
Es gibt andere Themen, denen sich die Bundesregierung entschiedener zuwenden sollte als sie es bisher getan hat. Dazu gehört ein besserer Minderjährigenschutz im Internet, ein Rote-Linie-Gesetz für diesen Bereich und auch ein umfassendes Beschäftigtendatenschutzgesetz, auf das alle Beteiligten jetzt schon Jahrzehnte warten.
Der rheinland-pfälzische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Edgar Wagner, betont: Dies ist ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa. Die Diskussion um das Pro und Contra der Vorratsdatenspeicherung muss neu beginnen.
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weitere Informationen
- Urteil des EuGH
- Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder