Einführung der elektronischen Signatur in der Landesverwaltung

- Pressemitteilung vom 16. April 2004

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2001 erfolgten Novellierung des Signaturgesetzes und der nachfolgenden Änderung bundesgesetzlicher Formvorschriften beabsichtigt die Landesregierung die Einführung einer elektronischen Signaturlösung für die Landesverwaltung. In Zusammenarbeit mit dem Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz soll bis Ende 2003 das chipkartengestützte Signatursystem rlp-Trust an rund 3.600 Arbeitsplätzen innerhalb der Verwaltungen eingesetzt werden.

Die Landesregierung folgt damit u.a. Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, wonach zum Schutz elektronischer Informationen, an die besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Korrektheit oder des Nachweises der Urheberschaft gestellt werden, auf elektronische Signaturverfahren zurückgegriffen werden sollte (siehe 18. Tätigkeitsbericht des LfD Rheinland-Pfalz, Tz. 21.3.2)

Die im Rahmen elektronischer Signaturlösungen erforderliche Infrastruktur kann grundsätzlich auch für die Verschlüsselung sensibler personenbezogener Informationen genutzt werden. Im Blick auf die Bestrebungen, Verwaltungsleistungen künftig auch auf elektronischem Weg, z.B. über das Internet, zu erbringen (e-Governement) sind entsprechende Lösungen aus Sicht des Landesbeauftragten unverzichtbar. Sie eröffnen weiterhin Wege, sich bei der Auswahl und Gestaltung von Verfahren datenschutzfreundlicher Technologien zu bedienen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz elektronischer Signaturverfahren betrifft dies insbesondere die Möglichkeit, anstelle namentlich zugeordneter Zertifikate Pseudonyme verwenden zu können und damit in geeigneten Fällen auf einen konkreten Personenbezug zunächst zu verzichten (vgl. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Erforderlichkeit datenschutzfreundlicher Technologien).

Der Landesbeauftragte wird die Einführung und Nutzung elektronischer Signaturlösungen in der Verwaltung auch weiterhin datenschutzrechtlich begleiten.

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