Die lebenslange und bundesweit geltende Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen wird zum 1. Juli 2007 eingeführt. Dadurch wird erstmals ein bundesweites zentrales Einwohnerregister beim Bundeszentralamt für Steuern entstehen.
Bislang wurde die Steuernummer nicht dauerhaft vergeben, sondern jedem Steuerzahler bei Umzügen neu erteilt. Nunmehr bekommen auch Neugeborene bereits eine lebenslange Steueridentifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Nummer aufgrund von Datenübermittlungen der Meldebehörden der Länder und speichert diese Daten (Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und gegenwärtige Anschrift). An der Erprobung des Verfahrens der Datenübermittlung von den Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern hat Rheinland-Pfalz mitgewirkt.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Maßnahme eine Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz des Besteuerungsverfahrens erreichen. Letztendlich führt dies zu einer besseren Kontrolle der Steuerpflichtigen und soll u.a. der Eindämmung des Umsatzsteuerbetruges dienen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie die Datenschutzbeauftragten der Länder haben demgegenüber immer darauf hingewiesen, dass sich aus der Einführung von einheitlichen Personennummern in verschiedenen Verwaltungsbereichen ein verfassungswidriges Personenkennzeichen entwickeln kann. Denn es bestehe die Gefahr, dass die derzeit geregelte Zweckbindung später durch Gesetzesänderungen aufgeweicht und die beim Bundeszentralamt entstehende Datenbank für andere Zwecke genutzt werde. Dem werden die Datenschutzbeauftragten entschieden entgegentreten.