Die Zahl der rheinland-pfälzischen Kommunen, die mit sogenannten Solarkatastern in ihrem Internetangebot die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, ob die Dachfläche ihres Wohngebäudes zur Solarnutzung geeignet ist, wächst.
Diese Solarkataster werfen allerdings eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen auf. Insbesondere ist sicherzustellen, dass nur diejenigen Daten in diesen Katastern öffentlich bekannt gegeben werden dürfen, die zur Erfüllung des Zwecks, der mit den Solarkatastern verfolgt wird, erforderlich sind. Dies sind Angaben zu Ort, Straße, Hausnummer und Solareignung der Dachfläche eines Gebäudes.
Zusätzliche Informationen, wie z.B. der potenzielle Stromertrag einer Anlage, die zu erwartende CO2-Einsparung, die Höhe der notwendigen Investitionen und zum finanziellen Ertrag der Anlage, dürfen von der Kommune dagegen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie können auch außerhalb des Internet auf entsprechende Anfrage hin gegeben werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, begrüßt, dass z.B. das Solarkataster der Stadt Mainz datenschutzkonform gestaltet wird. Er hat die Stadt Worms dazu aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen.