Eklatante Datenschutzverstöße bei der Erstellung von Nutzerprofilen durch Webseiten-Betreiber

- Pressemitteilung vom 24. Januar 2011

Die Reichweite und Inanspruchnahme von Webseiten wird vielfach mithilfe entsprechender Analyseverfahren ausgewertet. Soweit dabei personenbezogene Nutzerdaten verarbeitet werden, sind die jeweiligen Anbieter für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese die Auswertung selbst oder über einen Dienstleister vornehmen.Der in diesem Zusammenhang vielfach genutzte Dienst Google Analytics ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in der gegenwärtig angebotenen Fassung nicht datenschutzkonform.Eine Kontrolle des Landesbeauftragten hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der 100 größten Unternehmen in Rheinland-Pfalz Verfahren zur Analyse der Webseitennutzung einsetzen, etwa ein Viertel greift dabei auf den Dienst Google Analytics zurück. Entgegen der gesetzlichen Vorgaben werden in der Hälfte der Fälle die Nutzer dabei über den Einsatz des Verfahrens und die Erstellung von Nutzungsprofilen nicht unterrichtet. Weiterhin wird die für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA erforderliche Einwilligung nicht eingeholt. Bei den insgesamt vom _LfD Rheinland-Pfalz untersuchten 400 Internet-Angeboten, die Google Analytics nutzten, lag dieser Anteil bei nahezu 60 Prozent. Schließlich genügen die Vereinbarungen der Betreiber mit Google nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung; insbesondere besteht keine Möglichkeit, die Datenverarbeitung durch Google wirksam zu kontrollieren.

Nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Edgar Wagner zeigt dies wieder einmal, dass Internet-Angebote in weiten Teilen ohne die nötige Sensibilität für den Datenschutz und die Rechte der Nutzer betrieben werden. Es kann nicht sein, dass sich Anbieter von Webseiten mit Verweis auf Dienstleister wie Google aus ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stehlen!

Parallel zu aufsichtlichen Maßnahmen setzt der Landesbeauftragte daher auf eine verstärkte Information der Webseiten-Betreiber. Dem dient u.a. die im Rahmen des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2011 stattfindende Veranstaltung Von Hacking bis Tracking - Datenschutz und Sicherheit beim Betrieb von Internet-Angeboten, zu der sich fast 150 Teilnehmer angemeldet haben.

Zurück