Entschließung zum 21. Tätigkeitsbericht und Beratung des Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

- Pressemitteilung vom 17. April 2008

Im Rahmen der Besprechung des 21. Tätigkeitsberichts hat der Landtag in seiner 44. Plenarsitzung einstimmig die Entschließung zum 21. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz angenommen. Dabei wurde auch der Entwurf des Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften erstmals beraten. Der Gesetzesentwurf wurde anschließend an den Innenausschuss - federführend - und an den Rechtsausschuss überwiesen. Mit diesem Gesetz soll die Aufsicht über die Durchführung des Datenschutzes im Bereich nicht öffentlicher Stellen auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen werden.

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