Erfolgreicher Datenschutzgipfel

- Pressemitteilung vom 4. September 2008

Als positiv und ermutigend bezeichnete der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner die Ergebnisse des Datenschutzgipfels, der heute unter der Leitung von Bundesinnenminister Schäuble in Berlin getagt hat.

Die zuständigen Bundesministerien (Innen, Justiz, Verbraucherschutz und Wirtschaft) waren sich mit den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder darin einig, dass konkrete Konsequenzen aus den Datenskandalen der letzten Wochen gezogen werden müssen, und zwar umgehend. Zu diesen Konsequenzen zähle die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in mehreren Punkten. Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Er soll vor allem sicherstellen, dass Firmen Daten ihrer Kunden nur noch dann zu Werbezwecken weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen zugestimmt haben. Diese Absicht - so Wagner - ziehe die Konsequenzen daraus, dass Datenschutz informationelle Selbstbestimmung sei. Die Bürger müssten Souverän ihrer Daten sein und bleiben. Die vorgesehene Regelung diene diesem Ziel.

Durch eine weitere Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen außerdem sog. Kopplungsgeschäfte verboten werden, also Verträge, in denen bestimmte Leistungen nur dann zugesichert werden, wenn die jeweiligen Kunden zugleich auch damit einverstanden sind, dass ihre Kundendaten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Solche Geschäfte untergraben das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft und müssen deshalb verboten werden.

Auch die Erhöhung des Bußgeldes und Strafrahmens steht zur Diskussion, wobei die Möglichkeit einer Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne geprüft werden soll. Um diese und eine Reihe weiterer Fragen auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen, wird sich auf Einladung des derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz in den nächsten Tagen eine Arbeitsgruppe konstituieren, an der sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte beteiligen wird.

Dabei wird auch die angemessene Ausstattung der Datenschutzbehörden thematisiert werden. Es reicht nicht aus, Gesetze zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen und zu verschärfen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Gesetze auch beachtet werden - so Wagner.

Der Datenschutzgipfel war ein Einstieg in die notwendige Reform und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts. Weitere Schritte müssen folgen. Dazu gehöre der Erlass eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes, außerdem Regelungen, die den Datenschutz im Internet und bei der Anwendung der RFID-Technik verbessern.

Datenschutz ist - so Wagner - ein offener und vor allem permanenter Prozess. Heute wurde eine Etappe bewältigt, weitere müssen in Angriff genommen werden.

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