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Europäischer Datenschutztag 2017: Datenschutz als europäischen Standortvorteil ausbauen!

Der europäische Datenschutztag wird seit seiner Schaffung im Jahre 2006 durch den Europarat jährlich am 28. Januar begangen. In diesem Jahr feiert zudem das Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG) - ebenfalls am 28. Januar – seinen 40. Geburtstag.

Der europäische Datenschutztag wird seit seiner Schaffung im Jahre 2006 durch den Europarat jährlich am 28. Januar begangen. In diesem Jahr feiert zudem das Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG) - ebenfalls am 28. Januar – seinen 40. Geburtstag. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, nimmt den Tag zum Anlass, um einen Blick nach vorne, auf seine Agenda für das Jahr 2017 zu werfen: „Meine Behörde befasst sich seit der Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) im Sommer letzten Jahres intensiv mit den Auswirkungen der ab Mai 2018 für Behörden und Unternehmen in Reinland-Pfalz verbindlich geltenden Regelungen und den dadurch erforderlichen Anpassungen der Rechtsgrundlagen, um bereits im Vorfeld unseren Beratungsauftrag bestmöglich zu erfüllen. Die EU DSGVO ist ein Meilenstein, und bringt als modernes Regelwerke den Datenschutz in Europa mit der Einführung einheitlicher Schutzniveaus und effektiver Widerspruchs- und Auskunftsrechte von Betroffenen voran. Ein wirksamer Datenschutz ist unverzichtbar für die Dienste der Informationsgesellschaft und erkennbar ein Standortvorteil im digitalen Wettbewerb.“

Vor dem Hintergrund aktueller Einschränkungen der Datenschutzrechte von Nicht-US-Bürgerinnen und -Bürgern durch die US-Administration gewinnt der einheitlich hohe Datenschutzstandard der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an Bedeutung und als Bekenntnis zur Wahrung von Freiheits- und Bürgerrechten an Symbolkraft. Dazu LfDI Kugelmann: „Der Datenschutz ist als Thema aktueller denn je, er ist in einem zunehmend digitalisierten Lebensalltag täglich neuen Herausforderungen ausgesetzt und kann nur durch dauerhafte Fortentwicklung sein Versprechen einlösen, die Wahrung der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu garantieren.“ Die Einschränkung der Betroffenenrechte und die Abkehr von datenschutzrechtlichen Grundsätzen, wie im jüngst vorgelegten vierten Änderungsentwurf des BDSG vorgesehen, sind für den LfDI ein Schritt in die falsche Richtung.

Weitere Informationen:

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

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