Facebook muss den Nutzerwillen bei sponsored stories respektieren: Wenn Nutzerdaten zu Werbezwecken verwendet werden, muss widersprochen werden können

- Pressemitteilung vom 26. Juni 2012

Wer auf den Facebook-Gefällt mir-Knopf in der Webseite eines Unternehmens klickt, muss derzeit in Kauf nehmen, dass dies als sogenannte Sponsored Story dem Facebook-Freundeskreis angezeigt wird - wenn das werbende Unternehmen dafür gezahlt hat. Die Nutzer treten dabei mit ihrem Namen und ihrem Bild als Werbebotschafter des Unternehmens auf.

Im Rahmen eines Vergleichs vor einem kalifornischen Gericht hat Facebook jedenfalls für die USA anerkannt, dass ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen muss, dass der Name des Nutzers für Werbung verwendet werden kann. Jeder muss dem widersprechen können. In dem inzwischen veröffentlichten Vergleich (http://digitalcommons.law.scu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1091&context=historical) steht, Facebooknutzer müssten künftig Einfluss darauf haben, ob ihr Name zu Werbezwecken verwendet wird.

Außerdem musste Facebook seine Datenschutzvorschriften aktualisieren. Im Statement of Rights and Responsibilities steht nun in Punkt 10.1: Du kannst über deine Privatsphäre-Einstellungen einschränken, inwiefern dein Name und dein Profilbild mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (wie z.B. einer Marke, die dir gefällt) verbunden werden können, die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Du erteilst uns die Erlaubnis, vorbehaltlich der von dir festgelegten Einschränkungen, deinen Namen und dein Profilbild in Verbindung mit diesen Inhalten zu verwenden. Die dafür nötige Kontrollfunktion muss Facebook installieren. In den Privatsphäre-Einstellungen gibt es nun unter Werbeanzeigen, Anwendungen und Webseiten einen neuen Punkt, der gesondert bearbeitet werden kann. Unter soziale Werbeanzeigen bearbeiten kann ausgeschlossen werden, dass man in einer gesponserten Meldung auftaucht.

Dieser Vorgang zeigt, dass Facebook zu einem datenschutzfreundlicheren Vorgehen in jedem einzelnen Punkt gezwungen werden kann - und muss. Von sich aus ist der Konzern zu einer datenschutzfreundlichen Gestaltung seines Angebots kaum zu bewegen. Es wird aber auch erneut deutlich: Nur die Nutzer profitieren vom Datenschutz bei Facebook, die sich informieren und vorhandene Einstellungsmöglichkeiten nutzen.

Ich rate allen Nutzern so der Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner, sich mit den Privatsphäreneinstellungen von Facebook vertraut zu machen und die Nutzungsmöglichkeiten für Werbezwecke zu minimieren. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da die Voreinstellungen weitreichende Nutzungmöglichkeiten und Datenzugriffe durch Dritte eröffnen und Einschränkungen jeweils durch die Nutzer vorgenommen werden müssen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, zu regeln, dass Facebook von sich aus die engsten datenschutzfreundlichsten Einstellungen vorzugeben hat, die dann auf Wunsch geöffnet werden könnten.

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